Bangkok - Ausländer, die ein Non-O-A-Visum beantragen, müssen ab dem 31. Oktober eine Krankenversicherung abschließen. Die Anforderungen, die zum ersten Mal im Mai vorgeschlagen wurden, wurden nun laut einem Polizeibefehl auf der Einwanderungs- website bestätigt. Die Bewerber müssen eine ambulante Deckung von 40.000 Baht und eine stationäre Deckung von 400.000 Baht vorweisen. Gemäß der Verordnung ist eine Krankenversicherung nicht für diejenigen erforderlich, die eine Verlängerung des Aufent- halts aufgrund des Ruhestands beantragen. Sie gilt nur für Non-O-A-Visa. Non-O-A-Visa werden von einer Botschaft oder einem Konsulat außerhalb Thailands ausgestellt. Ausführliche Informationen zu den neuen Anforderungen finden Sie hier (in Thai!):
Derzeit gibt es auf der Website des Außenministeriums keine Informationen zu den neuen Versicherungsanforderungen. Zum Zeit- punkt der Veröffentlichung werden noch O-A-Visa ohne Versicherung ausgestellt. Thaivisa geht jedoch davon aus, dass eine offizielle Ankündigung bei einer Pressekonferenz in Bangkok erfolgen wird.